Führerschein-Klasse A1

Die Klasse A1 ist auch bekannt unter dem Begriff 125er
Allgemeines zur Klasse A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Max. 125 ccm, max. 11 kW
- Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mehr als 50 ccm, mehr als 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Voraussetzung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Allgemeine Eignung
- Sehtest (Optiker)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (9 Stunden)
- Passbild (biometrisch)
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Klassen inbegriffen
AM (Roller 50 ccm)
Theorie-Stunden
Eine Stunde dauert 45 Minuten.
Grundstoff Ersterwerb | 12 Doppelstunden |
Grundstoff bei Erweiterung | 6 Doppelstunden |
Zusatzstoff | 4 Doppelstunden |
Praxis-Stunden
Eine Stunde dauert 45 Minuten.
Grundfahrstunden | keine Mindestangabe |
Sonderfahrten (Überland) | 5 Stunden |
Sonderfahrten (Autobahn) | 4 Stunden |
Sonderfahrten (Nacht) | 3 Stunden |